Gäste ab 18 Jahren müssen einen vollständigen Impfschutz gegen Covid‑19 mit einem zugelassenen Impfstoff* nachweisen, der mindestens 14 Tage vor Einschiffung gegeben wurde. Wenn seit der vollständigen Impfung (Datum der Impfung) mehr als 270 Tage vergangen sind, ist eine Booster‑Impfung erforderlich. Die 270 Tage werden vom Tag der Ausschiffung zurückgerechnet. Die Booster‑Impfung muss mindestens sieben Tage vor der Einschiffung erfolgt sein. Wenn Sie bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, erfüllen Sie unabhängig vom Datum der Booster‑Impfung unsere Impfbestimmung. Eine zweite Booster‑Impfung ist derzeit nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, wenn diese für Sie verfügbar ist.

* Bei dem Impfstoff muss es sich um einen durch die Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA), durch die Europäischen Arzneimittelbehörde EMA oder durch die Weltgesundheitsorganisation Emergency Use Listing (WHO EUL) zugelassenen 2‑Dosen‑Covid‑19‑Impfstoff oder den 1‑Dosen‑Covid‑19‑Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson handeln. Eine Einfach- oder Zweifach‑Impfung eines anderen Impfstoffs wird nicht akzeptiert. Auch wenn Sie die 270‑Tage‑Frist des Boosters noch nicht überschreiten, prüfen Sie bitte, ob eine Booster‑Impfung für Sie in Frage kommt. So stellen Sie sicher, dass Sie den sich stetig ändernden Vorgaben der Länder, die wir besuchen, entsprechen.

Gäste unter 18 Jahren müssen nicht gegen Covid‑19 geimpft sein.

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